Auszeichnung für DGCH Organspendelauf: DGCH gratuliert Professor Matthias Anthuber zum bayerischen Ehrenpreis
Mit dem Bayerischen Organspendepreis werden seit 2002 alljährlich jeweils drei Krankenhäuser ausgezeichnet, die sich besonders um die Organspende verdient gemacht haben. In diesem Jahr ging die Auszeichnung an die Kliniken Aschaffenburg-Alzenau, Eichstätt und Kempten; der diesjährige Ehrenpreis wurde an das Organisationsteam des DGCH Organspendelaufs verliehen. „Der Organspendelauf ist eine großartige Initiative, die Aufmerksamkeit erregt und ein positives Bild der Organspende in der Öffentlichkeit schafft“, betonte Judith Gerlach zur Preisverleihung. „Neben der Öffentlichkeitsarbeit geht es bei dem Lauf aber auch um die finanzielle Unterstützung sozialer Organisationen aus dem Bereich der Organtransplantation. Der Lauf ist zurecht heute schon preisgekrönt.“ Die Auswahl der Preisträger trifft der regionale Fachbeirat der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Der jährliche Organspendelauf wird seit 2019 von Professor Dr. med. Matthias Anthuber, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg, und seinem Team organisiert und findet abwechselnd in Leipzig und München statt. Am DGCH Organspendelauf 2024 nahmen etwa 2300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer weltweit in 14 Ländern teil. Am Lauf beteiligen sich auch regelmäßig Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik sowie prominente Sportlerinnen und Sportler – in 2024 waren 17 olympische Medaillen, 12 WM Titel und 19 EM Titel am Start.
Zentrales Anliegen des Laufs ist es, das Thema Organspende und Organtransplantation in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. „Wir wollen nicht überreden, sondern auffordern, sich mit den Fragen zur Organspende auseinanderzusetzen und schließlich eine Entscheidung zu treffen, wie immer diese ausfällt“, sagt Anthuber. Denn trotz der mit über 80 Prozent überaus positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Organspende besitzen lediglich 36 Prozent aller Deutschen einen Organspendeausweis. Rund 9.000 Patienten warten in jedem Jahr vergeblich auf ein Spenderorgan, täglich sterben bis zu drei Menschen auf den Wartelisten.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die DGCH für die Widerspruchslösung ein, über die der Bundestag erneut entscheiden wird. In vielen EU-Ländern gilt die Widerspruchslösung bereits, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher. „Die Beschäftigung mit dem Thema, die Entscheidung pro oder contra Organspende, ist auch uns zumutbar“, betont DGCH-Generalsekretär Schmitz-Rixen. Bei der Widerspruchslösung gilt jeder als Organspendender, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.
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