Verlängerung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 31.03.2021
An alle beteiligten ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
Nachrichtlich:
Vorstand der Bundesärztekammer
Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer
Gebührenrechtsexperten der Landesärztekammern
Verlängerung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 31.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Kenntnisnahme der veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der oben genannten Abrechnungsempfehlung auf unserer Homepage:
Bei dringend erforderlicher Patientenversorgung ist die Mehrfachberechnung der Nummer 3 GOÄ bei ausschließlich telefonischer Beratung im Rahmen der Covid-19-Pandemie weiter viermal im Kalendermonat möglich; je Sitzung kann sie künftig höchstens dreimal, je vollendete 10 Minuten, berechnet werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Markus Stolaczyk
Leiter Dezernat 4
Bundesärztekammer
Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
Fon +49 30 400 456 - 440
Fax +49 30 400 456 - 681
Markus.Stolaczyk[at]baek.de
http://www.bundesaerztekammer.de