Verlängerung Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass die Bundesärztekammer in Abstimmung mit BPtK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30.09.2020 beschlossen hat.
Darüber hinaus konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ein Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielt werden. Sie gilt rückwirkend ab dem 09.04.2020 bis zum 30.09.2020.
Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlage) sowie Hinweise und Erläuterungen werden auf der Homepage der Bundesärztekammer hinterlegt:
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/
Ich bitte Sie, Mitglieder und ärztliche Kollegen über die Änderungen in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. (I) Klaus Reinhardt