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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Verlängerung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 31.03.2021

An alle beteiligten ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften

Nachrichtlich:
Vorstand der Bundesärztekammer
Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer
Gebührenrechtsexperten der Landesärztekammern 

Verlängerung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 31.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir bitten um Kenntnisnahme der veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der oben genannten Abrechnungsempfehlung auf unserer Homepage:

https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/abrechnungsempfehlung-zur-mehrfachen-berechnung-der-nr-3-goae-fuer-laengere-telefonische-beratungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Bei dringend erforderlicher Patientenversorgung ist die Mehrfachberechnung der Nummer 3 GOÄ bei ausschließlich telefonischer Beratung im Rahmen der Covid-19-Pandemie weiter viermal im Kalendermonat möglich; je Sitzung kann sie künftig höchstens dreimal, je vollendete 10 Minuten, berechnet werden. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Markus Stolaczyk
Leiter Dezernat 4


Bundesärztekammer 
Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung

Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin 
Fon        +49 30 400 456 - 440 
Fax        +49 30 400 456 - 681 
Markus.Stolaczyk[at]baek.de  
http://www.bundesaerztekammer.de