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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Verlängerung Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Anlage zum Schreiben der BÄK an die Verbände und Fachgesellschaften vom 03.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass die Bundesärztekammer in Abstimmung mit BPtK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30.09.2020 beschlossen hat.

Darüber hinaus konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ein Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielt werden. Sie gilt rückwirkend ab dem 09.04.2020 bis zum 30.09.2020.

Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlage) sowie Hinweise und Erläuterungen werden auf der Homepage der Bundesärztekammer hinterlegt:

https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/

Ich bitte Sie, Mitglieder und ärztliche Kollegen über die Änderungen in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. (I) Klaus Reinhardt