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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Organmangel: Neuer Tiefststand bei Herztransplantationen - Chirurgen diskutieren Widerspruchslösung für Deutschland

Die Zahl der Herztransplantationen in Deutschland ist wegen des Mangels an Spenderorganen auf ein neues Rekordtief gesunken. Parallel dazu steigt der Einsatz von Herzunterstützungssystemen. Sie bieten bei einer Herzschwäche allerdings keinen gleichwertigen Ersatz für eine Organverpflanzung, wie Experten auf dem 135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) bemängelten. Herzchirurgen fordern daher die Widerspruchslösung auch für Deutschland.

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland nur 253 Herztransplantationen durchgeführt worden – das sind dreißig weniger als in 2015, dem bisherigen Negativrekord. Der zunehmende Mangel an Spenderorganen zwingt die Herzchirurgen immer häufiger, auf eine zweitbeste Lösung auszuweichen. Diese besteht im Einsatz eines sogenannten Herzunterstützungssystems, das insgesamt 1.027 Patienten erhielten: Eine kleine, von außen mit Strom versorgte Pumpe leitet das Blut aus der Herzkammer in die Hauptschlagader und entlastet damit den zu schwachen Herzmuskel.

„Herzunterstützungssysteme wurden entwickelt, um die Wartezeit zur Transplantation zu überbrücken“, erläutert Privatdozent Dr. med. Wolfgang Harringer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Ein gleichwertiger Ersatz für das komplexe menschliche Herz sind sie nicht“, fügt der Chefarzt der Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Städtischen Klinikum Braunschweig hinzu. Denn die Überlebenschancen sind bei einem Herzunterstützungssystem deutlich geringer als nach einer Herzverpflanzung.

„Wir brauchen dringend eine gesundheitspolitische Diskussion über den Organmangel und Entscheidungen über geeignete Maßnahmen, diesem Defizit gegenzusteuern“, meint DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs. „Der Mangel hat ein kritisches Niveau erreicht“, betont auch Harringer. „Herzchirurgen können sich deshalb eine Lösung vorstellen, wie sie beispielsweise bereits in den europäischen Nachbarländern Österreich und Spanien realisiert wurde“, ergänzt der DGTHG-Präsident.

In beiden Ländern gilt die Widerspruchsregelung. Sie besagt: Organentnahmen sind dort möglich, solange Unfallopfer oder Angehörige dies nicht ausdrücklich untersagen. In Deutschland dagegen muss eine Zustimmung eingeholt werden. „Das erfordert einen ungleich größeren Aufwand“, kritisiert Harringer.

Zum Kongressprogramm: http://chirurgie2018.de/sitzungsinhalte.php