Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Chirurgie
Mit dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Chirurgie (NKLC) steht ein mit allen 10 chirurgischen Fachgesellschaften abgestimmter, chirurgischer Fachqualifikationsrahmen zur Verfügung. Der NKLC fungiert als Bindeglied zwischen dem fächerübergreifenden Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) und fachbezogenen Lernzielen auf Fakultätsebene. Er stellt eine Orientierung und ein Bezugssystem dar, um über alle Fakultäten hinweg den Grundstein für ein studentisches Kerncurriculum Chirurgie bis zur Approbation zu legen.
Der NKLC gliedert sich in zwei Teile
- allgemeiner Abschnitt: Handlungskompetenzen, die gleichermaßen für die ärztliche Tätigkeit in allen chirurgischen Fächern erforderlich sind
- spezieller Abschnitt: kompetenzorientiert formulierte Lernziele, die sich auf wichtige chirurgische Krankheitsbilder, auf Leitsymptome und Leitbefunde beziehen
Bedeutung der Kompetenzebenen und Komptenzdeskriptoren
Jedem Item des NKLC wurde eine Kompetenzebene 1-3b zugeordnet, die die Tiefe des Lernens von reinem Faktenwissen bis hin zu selbständiger Handlungskompetenz folgendermaßen beschreibt [Kadmon, M., Bender, M., Adili, F. et al. Chirurg (2013) 84: 277. https://doi.org/10.1007/s00104-012-2449-9]:
- Kompetenzebene 1 = Faktenwissen (rein kognitiv)
- Kompetenzebene 2 = Anwendungs- und Entscheidungswissen (kognitiv anwendungsbezogen)
- Kompetenzebene 3a = selbst handeln unter Aufsicht (impliziert eine konkrete Handlung)
- Kompetenzebene 3b = routiniert selbständig handeln ohne direkte Aufsicht (impliziert eine konkrete Handlung)
Für die Kompetenzebenen 2-3b im speziellen Abschnitt wurden den Lernzielen zusätzliche Kompetenzbereiche zugeordnet, für die die definierte Kompetenzebene erreicht werden muss. Diese Kompetenzbereiche beziehen sich auf die Diagnostik mit der Differenzierung „klinische Diagnostik“ und „apparative Diagnostik“, die „Therapie“, der „Notfall“ und das „Management“ (Patientenmanagement eigenständig planen, aber Diagnostik und Therapie nicht selbstständig durchführen).