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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Wirksame Aufklärung durch Medizinstudentin im Praktischen Jahr

A. Wienke, R. Sailer

Die Eingriffs- und Risikoaufklärung ist eine der wesentlichen Pflichten des Arztes im Behand-lungsverhältnis. Eine Delegation der Aufklärung an andere Ärzte ist daher nur unter bestimm-ten Voraussetzungen zulässig, eine Übertragung auf nichtärztliches Personal grundsätzlich ausgeschlossen. Dass dies nicht ausnahmslos gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesge-richts (OLG) Karlsruhe vom 29.01.2014 – 7 U 163/12 –. Das Gericht bewertete die Aufklärung durch eine Medizinstudentin im Praktischen Jahr (PJ) als zulässig. Nachfolgend sollen die Voraussetzungen dargestellt werden, unter denen eine Aufklärung in Ausnahmefällen wirksam auch von Studenten im Praktischen Jahr übernommen werden kann.

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Verfasser und Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Fachanwalt für Medizinrecht
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