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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Zweimal in der Falle: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Friktionen gemeinsamer ärztlicher Berufsausübung

Albrecht Wienke

Gemeinsam beruflich erfolgreich zu sein, ist in jeder Hinsicht erstrebenswert; auch wenn der Erfolg ausbleibt, ist geteiltes Leid, halbes Leid. Abgesehen von diesen plakativen Feststellun-gen sind gerade in der ärztlichen Berufsausübung allerorten Bestrebungen zu erkennen, den ärztlichen Beruf gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen auszuüben. Die Vorteile liegen dabei ersichtlich nicht nur im wechselseitigen fachlichen Austausch, sondern vielfach auch in einer besseren Vertretungsfähigkeit und größeren wirtschaftlichen Rentabilität. Auch der Gesetzgeber unterstützt die Besonderheiten der kooperativen Versorgungsformen und gewährt der gemeinsamen Berufsausübung im Bereich des Vertragsarztwesens einen Hono-rarzuschlag.

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Verfasser und Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Fachanwalt für Medizinrecht
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