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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

Schutz vor Nadelstichverletzungen: EU-Richtlinie verbessert den Arbeitnehmerschutz

Seit wenigen Wochen regelt die EU-Richtlinie 2010/32/EU europaweit den Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Nadelstichverletzungen. ArbeitgeberInnen in Kliniken, niedergelassenen Praxen und Pflegeeinrichtungen sind nun unter anderem dazu verpflichtet, Sichere Instrumente zur Verfügung zu stellen. Grund genug für die Initiativen SAFETY FIRST! Österreich und Deutschland in einem 3-Länder-Symposium die rechtlichen Bedingungen und deren Konsequenzen mit namhaften Vertretern aus Medizin und Politik zu diskutieren.

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Berlin und Wien, Mai 2013. Seit dem 11. Mai müssen ArbeitgeberInnen des Gesundheitswesens laut EU-Richtlinie 2010/32/EU bei Tätigkeiten mit Infektions- oder Verletzungsgefahr für die Verwendung von sicheren medizinischen Instrumenten sorgen. Zudem sind Beschäftigte über die Handhabung der Instrumente und deren Entsorgung zu unterweisen. „Wir benötigen praxisnahe Trainings, die den Umgang mit Sicheren Instrumenten erläutern. Insbesondere im Pflege- und niedergelassenen Bereich zeigt sich starker Informationsbedarf. Dies gilt sowohl für Österreich als auch für Deutschland. Die Gefahren am Arbeitsplatz werden oftmals ignoriert und die Folgen von Nadelstichverletzungen werden unterschätzt“, sagt Brigitte B. Strahwald, Fachärztin für Anästhesie und Geschäftsführerin der cognomedic GmbH. „Die EU-Richtlinie schafft ein höheres Gefahrenbewusstsein und hilft, die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten. Kommen ArbeitgeberInnen den Vorschriften nicht nach, müssen sie mit Sanktionen rechnen – welche von den Mitgliedstaaten festgelegt werden müssen“, ergänzt Karl Preterebner, Bundessekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB)/der ARGE-Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe, Wien.

In Deutschland setzen künftig die Biostoffverordnung sowie die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250, derzeit in Überarbeitung durch den Gesetzgeber) die EU-Richtlinie konform um. In Österreich gilt seit Beginn des Jahres die Nadelstichverordnung. „Viele österreichische Kliniken befinden sich nun in einem umfassenden Ausschreibungsprozess für sichere Instrumente. Unklarheit herrscht dort teilweise darüber, wie mit den Altbeständen zu verfahren ist“, erläutert Dr. Stephan Konzett, Mitglied der Initiative SAFETY FIRST! Österreich sowie Arbeitsmediziner und Hygienebeauftragter Arzt im Krankenhaus Feldkirch. Dagegen ist die Schweiz nicht unmittelbar zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Doch auch hier wird entsprechend der nationalen Arbeitsschutzgesetzgebung der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten empfohlen und es gibt Kliniken, die mit gutem Beispiel vorangehen. „Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wird ein umfassender Mitarbeiterschutz immer wichtiger. Gesundheitseinrichtungen, die sich frühzeitig den Herausforderungen stellen, werden künftig leichter qualifizierte Fachkräfte gewinnen können – auch in direktem Wettbewerb zu den beiden deutschsprachigen Nachbarn“, prognostiziert Dr. Brigitte Merz von der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA).

Der Umstellungsprozess auf Sichere Instrumente ist noch nicht abgeschlossen. „Es sind Kontrollen erforderlich, die sicherstellen, dass der Arbeitsschutz langfristig umgesetzt wird. Hierfür müssen ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sollte eine Kooperation der zuständigen Aufsichtsbehörden mit den jeweiligen Interessensvertretungen angestrebt werden – in Österreich zum Beispiel mit der Österreichischen Ärztekammer“, fordert Dr. Stephan Konzett. Derzeit sind Sichere Instrumente auch noch nicht für alle Klinikbereiche verfügbar, wie zum Beispiel in der Neonatologie. „Es ist wichtig, dass Anwender und Industrie eng zusammenarbeiten, um die Produkte stetig verbessern zu können. MitarbeiterInnen sollten direkt in den Evaluationsprozess der Instrumente einbezogen werden, damit sie das für sie am besten geeignete Produkt auswählen können“, fordert Silvester Siegmann, Sicherheitsingenieur am Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Düsseldorf. Dazu hat die EU-Richtlinie insbesondere das Verfahren des sogenannten Risk-Management vorgesehen, das künftig in allen betroffenen Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden muss.

Die Initiativen SAFETY FIRST! Österreich und Deutschland bieten einen Dialog zwischen Anwendern und Industrie, der die Entwicklung der Medizinprodukte fördern soll. Weitere Informationen rund um Nadelstichverletzungen, gesetzliche Bestimmungen und die Anforderungen an Sichere Instrumente erhalten Interessierte über die Homepage www.nadelstichverletzung.at 

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i. A. Anita Urban
SAFETY FIRST! Österreich und SAFETY FIRST! Deutschland
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