Der Weg zum Chirurgen in der EU
Die DGCH setzt sich für eine geregelte, qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie in Deutschland ein. Doch wie werde ich eigentlich im europäischen Ausland Chirurg? Kann ein in Deutschland approbierter Arzt ohne weiteres in anderen EU-Ländern arbeiten? Wird die deutsche Facharztausbildung in Dänemark, Holland oder Großbritannien anerkannt? Wie frei fließen Arbeit und Kapital im internationalen Gesundheitswesen?
Der nachfolgende Artikel schildert die Möglichkeiten einer ärztlichen Tätigkeit im europäischen Ausland und zeigt Wege auf, wie und wo sich deutsche Ärzte informieren können. Die bereit gestellten Informationen sind überwiegend webbasiert. Wir möchten mit diesem Beitrag die DGCH-Mitglieder über Entwicklungen und Chancen in einem zusammenwachsenden Europa informieren, zumal gesundheitspolitische Entscheidungen in Brüssel einen immer größeren Einfluss auf die bundesdeutschen Verhältnisse gewinnen.
Geeignete Ansprechpartner für Fragen zur ärztlichen Zulassung im Ausland sind die nationalen Gesundheitsministerien. Zunächst gilt es, sich mit den Bedingungen der Arbeitsaufnahme, dem Aufenthaltsrechts und dem jeweiligen Steuer- und Sozialsystems des Landes vertraut zu machen. Während Auslandsanwärter in außereuropäischen Staaten Visa oder Aufenthaltsgenehmigung vorlegen müssen, können EU-Bürger meist ohne Einschränkungen in einem anderen EU-Staat arbeiten. Umfassende Informationen bietet hierzu die Bundesärztekammer.
Die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise für die ärztliche Grundausbildung und die Ausbildungsnachweise für den Facharzt regelt die EU-Richtlinie 2005/36/EG.
Prinzipiell können in Deutschland ausgebildete Ärzte innerhalb der Europäischen Union als Arzt arbeiten. Voraussetzung ist eine Registrierung und die Anerkennung etwaiger Facharztdiplome von den national zuständigen Stellen. Bei der Suche nach Ansprechpartner in den jeweiligen Ländern hilft die Kontaktstelle in Brüssel.
Auch der umgekehrte Weg ist geregelt: Für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten und abgeschlossenen Weiterbildungen im Ausland sind in Deutschland die Landes- und Bezirksärztekammern zuständig. Voraussetzung für die Prüfung ist eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer. Anrechenbar sind Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte von mindestens sechs Monaten an einer zur Weiterbildung befugten Stätte. Achten Sie darauf, dass das Zeugnis über diese Arbeit im Ausland Angaben zur Größe des Krankenhauses umfasst, zur Abteilung und zu selbständig erbrachten Leistungen. Das Zeugnis sollte die Inhalte der gültigen Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer widerspiegeln.
Jobportale wie etwa MediJobs helfen bei der gezielten Stellensuche im Ausland. Hier gibt es auch Foren, in denen Kollegen sich austauschen und ihre Erfahrungen teilen. Die suche lohnt auch in branchenübergreifenden Portalen wie Stellenmarkt oder bei international agierenden Anbietern wie Stepstone. Im selben Portal finden sich auch hilfreiche Tipps für das Arbeiten in Europa Stepstone bietet außerdem einen Channel eigens für Ärzte und Pflegepersonal.
Anregungen finden Interessierte auf diesen Websites oft auch für das Erstellen der Unterlagen für die Bewerbung. Wer außerdem eine Übersetzung des deutschen Lebenslaufes in perfektes Business-English braucht, findet ebenfalls online Hilfe, zum Beispiel beim CV-doctor.
Ihre ganz persönlichen Erfahrungsberichte und Eindrücke von Land und Kultur schildern angehende Ärzte in Portalen wie Via medici oder Medizinernachwuchs.de.
Die Staaten der EU
Grundlegende Informationen zu einzelnen EU-Mitgliedsstatten bieten die Informationsseiten der EU. Hier finden Sie außerdem Links mit Informationen zum Arztberuf und zur Chirurgie in ausgewählten Ländern. Diese Linksammlung wird sich kontinuierlich entwickeln – gerne nehmen wir hier auch Ihre Hinweise auf.
Belgien
Conseil National de l'Ordre des Médecins (Belgian National Board of Physicians)
Bulgarien
Bulgarian Medical Association
Bulgarisches Gesudheitsministerium
Dänemark
Danish Health and Medicines Authority/Nationale Board of Health
Danish Medical Association
Estland
Finnland
Frankreich
Ärzte aus EU-Ländern müssen für die Arbeit in Frankreich den „Concours“ absolvieren: Sie müssen sich im letzten Jahr vor der 3. Staatsprüfung (2. Staatsexamen nach der neuen AppO) zum Concours anmelden und dürfen ihn dann nur im Jahr ihrer 3. Staatsprüfung ablegen.
Concours d'Internat en Médecine
Conseil National de l' Ordre des Médecins
Stellenangebote in Frankreich Nachtwey-International
Stellen an öffentlichen Krankenhäusern in Frankreich
Griechenland
Großbritannien
General Medical Council
British Medical Association
Irland
Italien
Gesundheitsministerium Italien
Lettland
Gesundheitsministerium von Lettland
Litauen
Kontakt zur Medical Association Litauen
Luxemburg
Gesundheitsministerium von Luxemburg
Malta
Niederlande
Gesundheitsministerium Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Gesundheitsportal/-ministerium Portugal
Rumänien
Romanian Medical Association
Schweden
Schwedisches Arbeitsamt
National Board of Health and Welfare in Schweden
Jobportal für Ärzte in Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Gesundheitsministerium Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
Medizinische Vereinigung Zypern
Für Liechtenstein, Norwegen und Island gelten die Bestimmungen der European Free Trade Association (EFTA):
Liechtenstein
Norwegen
Norwegian Medical Association (NMA)
Island
Ministry of Health and Social Security
Icelandic Medical Association