Weiterbildung
Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) für das Gebiet Chirurgie ist seit März 2006 von allen Landesärztekammern umgesetzt worden. Chirurgische Weiterbildung ist gleichermaßen für den Weiterzubildenden wie auch für den Weiterbilder Aufgabe und Verpflichtung. Die gemeinsame Weiterbildungskommission aus dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgischen Fachgesellschaften hat - basierend auf der aktuellen Weiterbildungsordnung - Empfehlungen zu Standards in der Chirurgischen Weiterbildung erarbeitet. Ziel ist es, die chirurgische Weiterbildung aus dem Schattendasein des "Geschehens" zu holen und zu einem aktiven und effektiven Instrument zu machen, welches die Attraktivität des Berufes hebt und bei Erfüllung die strukturelle Basis einer umfassenden chirurgischen Ausbildung gewährt.
Im Einzelnen umfassen die Empfehlungen die folgenden Punkte:
- Dokumentation der Weiterbildung in einem Logbuch (gem. §8 Abs. 1 MWBO)
- Weiterbildungsgespräche (gem. §8 Abs. 2 MWBO) zwischen Weiterzubildendem und Weiterbilder nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich. In diesem Gespräch wird der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen
- Strukturierte Weiterbildungs- und Rotationsprogramme
- Tägliche Indikationskonferenzen mit Patientenvorstellungen
- Regelmäßige M&M-Konferenzen
- Anleitung und transparente Einteilung zu Operationen
- Feed-back-Systeme zur kontinuierlichen Optimierung
- Finanzielle und ideelle Unterstützung bei der Teilnahme an externen Fortbildungsangeboten
- "Train-the-Trainer" - Programme für Weiterbilder
Landesärztekammern und regionale Weiterbildungsordnungen (WBO)
Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) für das Gebiet Chirurgie ist seit März 2006 von allen Landesärztekammern umgesetzt worden. Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer, deren Mitglied er /sie ist. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an. Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.
Ob man nach alter oder neuer Weiterbildungsordnung die Facharztanerkennung oder Weiterbildung zum Schwerpunkt ablegen kann, hängt wesentlich vom Status der Ausbildung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weiterbildungsordnung im jeweiligen Bundesland ab. Hierzu sind die jeweiligen Übergangsregelungen zwischen neuer und alter Weiterbildungsordnung zu beachten. Zur Erleichterung finden Sie rechts die entsprechenden Seiten der Landesärztekammern, wobei man sich je nach Ärztekammer ggf. noch bis zu den entsprechenden Seiten weiterklicken muß. Teilweise werden PDF angeboten, die zum Download bereit stehen.
Übersicht über den Ablauf der strukturierten Weiterbildung
Dauer | Voraussetzung | Inhalt | Aufgabe Weiterzubildender | Aufgabe Weiterbilder | |
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Basis- | 24 Monate | Ärztliche Approbation |
| Obligat (§8 Abs.1(M)WBO):
| Obligat (§8 Abs.2 (M)WBO):
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FA- | 48 Monate | Nachweis der abgeleisteten Basischirurgie | Gemäß den Curricula der 8 Facharztkompetenzen:
Weiterbildungszeiten können für verschiedene Facharztkompetenzen angerechnet werden, wenn die | Obligat:
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